{"id":1393,"date":"2017-03-15T08:58:33","date_gmt":"2017-03-15T06:58:33","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.journalismus-und-mehr.com\/?p=1393"},"modified":"2017-09-18T20:47:34","modified_gmt":"2017-09-18T18:47:34","slug":"memoiren-juergens-jugendstreiche-und-marthas-mundgeruch-ungefragt-verewigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.journalismus-und-mehr.com\/index.php\/archives\/1393","title":{"rendered":"Memoiren: J\u00fcrgens Jugendstreiche und Marthas Mundgeruch ungefragt verewigen?"},"content":{"rendered":"<p>Wann darf ich eine Person ohne ihr Wissen in meinem Lebensr\u00fcckblick erw\u00e4hnen? Das ist eine h\u00e4ufige Frage, wenn jemand seine Erinnerungen verschriftlichen will. Es geht um das Allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht und wie sich das mit der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Kunst vereinbart. Dazu bat ich <strong>Marcus Remmele, Rechtsanwalt aus Stuttgart,<\/strong> um ein Interview. Er antwortete mit einem Essay:<\/p>\n<p>\u2660 Wer sein Leben, seine Erlebnisse und Erfahrungen in pers\u00f6nlichen Memoiren festh\u00e4lt, spricht oft auch \u00fcber andere Personen, die dabei eine wichtige Rolle spielen. Je nach dem was berichtet wird und gerade dann, wenn es nicht so positiv ist, kann sich die Frage stellen, ob es bei der Ver\u00f6ffentlichung zu Problemen und rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Wenn das passiert, k\u00f6nnen dabei Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang und Schadensersatzforderungen, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten drohen. Hier ein \u00dcberblick, welche Punkte in solchen F\u00e4llen eine Rolle spielen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Von Meinungsfreiheit, Freiheit der Kunst und dem Allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/strong><\/p>\n<p>Wenn einzelne Person in Geschichten, Berichten oder Kommentaren eine Rolle erkennbar werden, dies aber nicht wollen, stehen sich unterschiedliche Interessen gegen\u00fcber. Das betrifft ganz grunds\u00e4tzliche Rechte der Beteiligten.<\/p>\n<p>Nach dem Grundgesetz steht jedem zu, seine Meinung frei zu \u00e4u\u00dfern und das auch in Texten festzuhalten. Journalisten k\u00f6nnen sich zudem auf die Pressefreiheit berufen. In Einzelf\u00e4llen kann auch die \u00d6ffentlichkeit daran interessiert sein, Informationen zu erhalten, zum Beispiel bei politischen Ereignissen. Dementsprechend hat nach dem Grundgesetz auch jeder das Recht, sich aus frei zug\u00e4nglichen Quellen zu informieren. Romane, Fantasiegeschichten, Karikaturen, Satire und \u00e4hnliches werden auch durch die Freiheit der Kunst erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite steht das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht jedes einzelnen, mit dem jeder selbst entscheiden kann, ob und inwieweit er die \u00d6ffentlichkeit an seinem Leben teilhaben lassen m\u00f6chte. Dieses Recht kann im Einzelfall auch wichtig werden, da je nach Information das Image und der Ruf einer Person nachhaltig beeintr\u00e4chtigt und dauerhaft gesch\u00e4digt werden k\u00f6nnen. Das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht kann verletzt sein, sobald Informationen \u00fcber einen Betroffenen ohne dessen Einwilligung weitergegeben oder ver\u00f6ffentlicht werden. Als rechtliche M\u00f6glichkeiten gibt es dagegen zum Beispiel Unterlassungsanspr\u00fcche, um eine (weitere) Ver\u00f6ffentlichung zu verhindern oder Schadensersatzanspr\u00fcche f\u00fcr eingetretene Sch\u00e4den.<\/p>\n<p><strong>Rechtliche Beurteilung von Konflikten<\/strong><\/p>\n<p>Bei Konflikten wird quasi in einer Bestandsaufnahme abgewogen, wer sich auf welche Rechte berufen kann und welche Interessen im Einzelfall st\u00e4rker sind und sich durchsetzen. Bei \u00c4u\u00dferungen \u00fcber andere Personen spielt dabei die <span style=\"color: #0000ff;\"><strong>Unterscheidung zwischen Meinungs\u00e4u\u00dferungen und Tatsachenbehauptungen eine zentrale Rolle.<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Meinungen <\/strong>beinhalten ein pers\u00f6nliches Werturteil, dem man sich entweder anschlie\u00dfen oder es eben anders sehen kann. Da das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung ein wichtiges Grundrecht ist, ist es auch entsprechend weit gefasst. Zul\u00e4ssig sind deshalb \u00c4u\u00dferungen v\u00f6llig unabh\u00e4ngig davon, ob sie von anderen als n\u00fctzlich, wertlos oder \u00fcberfl\u00fcssig eingestuft werden. So ist es grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, das Verhalten anderer Personen zu kritisieren und dabei auch \u201edeutliche Worte\u201c oder einen \u201esch\u00e4rferen Tonfall\u201c zu benutzen. Die Grenze dabei ist erreicht und wird \u00fcberschritten, wenn nicht mehr eine sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht, sondern es darum geht, andere \u00f6ffentlich herabzuw\u00fcrdigen oder zu beleidigen, was regelm\u00e4\u00dfig der Fall ist, wenn andere mit Schimpfw\u00f6rtern angegangen werden.<\/p>\n<p><strong>Tatsachenbehauptungen<\/strong> sind dagegen \u00c4u\u00dferungen, die objektiv nachpr\u00fcfbar sind. Weil die Behauptung von Tatsachen st\u00e4rker wirken k\u00f6nnen als subjektiv gepr\u00e4gte Meinungen, gibt es dazu auch engere Grenzen. K\u00f6nnen \u00c4u\u00dferungen das Ansehen von Personen beeintr\u00e4chtigen, kann das als \u00fcble Nachrede strafbar sein, wenn die Richtigkeit von behaupteten Tatsachen im Zweifelsfall nicht nachgewiesen werden kann, bei der absichtlichen Verbreitung falscher Tatsachen als Verleumdung. Wenn Informationen \u00fcber eine Person zwar zutreffen, kann der Betroffene dennoch ein berechtigtes Interesse daran haben, dass diese nicht \u00f6ffentlich werden.<\/p>\n<p>Das allgemeine <strong>Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/strong> sichert jedem einzelnen einen Bereich zu, in dem private und intime Informationen geheim bleiben sollen. So muss es jemand beispielsweise nicht hinnehmen, dass eine Krankheit, an der er leidet, offenbart wird oder dass Details aus seinem Liebesleben bekannt werden. Anders kann das sein, wenn an diesen Informationen ein Interesse der \u00d6ffentlichkeit bestehen kann, so etwa, wenn eine Person in einer exponierten Stellung Verantwortung hat und sich die Frage stellt, ob sie dieser mit einer eingetretenen schweren Krankheit noch gerecht werden kann oder wenn Verbindungen zwischen Personen politische oder gesellschaftliche Bedeutung haben k\u00f6nnten. Es spielt auch eine Rolle, ob sich jemand freiwillig in den Fokus der \u00d6ffentlichkeit begeben hat. Ein bekannter Politiker muss zum Beispiel mehr \u201ehinnehmen\u201c als eine Person, die weniger oder gar nicht in der \u00d6ffentlichkeit steht oder stand. Das gleiche kann der Fall sein, wenn Personen den Kontakt zu den Medien bewusst suchen.<\/p>\n<p>Der Schutz der Pers\u00f6nlichkeit des Einzelnen endet auch nicht mit dem Tod. <span style=\"color: #0000ff;\">Auch nach dem Tod hat jede Person noch einen Anspruch auf Achtung.<\/span> Dabei geht es in erster Linie darum, dass Darstellungen oder Berichte die Ehre und W\u00fcrde des Verstorbenen nicht verletzen. Negative Informationen k\u00f6nnen das nat\u00fcrlich eher bewirken als positive. Entscheidend ist der Aussagegehalt der Informationen sozusagen im \u201eGesamtpaket\u201c. Je nach Zielrichtung oder Schwerpunkten kann ein Eindruck \u00fcber eine Person bei einem Leser entstehen oder auch bewusst erreicht werden.<\/p>\n<p>Im Einzelfall k\u00f6nnen Nuancen entscheiden \u00fcber die Rechtslage und den Ausgang eines m\u00f6glichen Rechtsstreites. Verl\u00e4ssliche Prognosen lassen sich in vielen F\u00e4llen nicht aufstellen. Eine Richtschnur kann sein, dass im Zweifel eher Meinungen, also zum Beispiel pers\u00f6nliche Eindr\u00fccke und Bewertungen ge\u00e4u\u00dfert werden sollten als blo\u00dfe Tatsachen zu behaupten, da hierf\u00fcr der gesch\u00fctzte Bereich weiter ist. Im Idealfall willigen Betroffene einer Ver\u00f6ffentlichung ein. Um m\u00f6gliche Konflikte zu vermeiden, empfiehlt sich ggf. vorab die Kl\u00e4rung rechtlicher Fragen und die Einsch\u00e4tzung von Risiken. \u2660<\/p>\n<p><em>Herzlichen Dank an Marcus Remmele!<\/em><\/p>\n<p>Er besch\u00e4ftigt sich schwerpunktm\u00e4\u00dfig mit dem Marken-, Design- und Urheberrecht und wirtschaftsrechtlichen und medienrechtlichen Fragen. <a href=\"http:\/\/www.ra-remmele.de\">www.ra-remmele.de<\/a> \/ <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/raremmele\">www.facebook.com\/raremmele<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann darf ich eine Person ohne ihr Wissen in meinem Lebensr\u00fcckblick erw\u00e4hnen? Das ist eine h\u00e4ufige Frage, wenn jemand seine Erinnerungen verschriftlichen will. Es geht um das Allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht und wie sich das mit der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Kunst vereinbart. Dazu bat ich Marcus Remmele, Rechtsanwalt aus Stuttgart, um ein Interview. 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